Mietvertrag Ferienwohnung
Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung gebucht und die Buchung vom Vermieter bestätigt worden ist. Oder falls eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, die Ferienwohnung jedoch bereitgestellt worden ist.
Vertragserfüllung
Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Schadenersatz
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Mieter Schadenersatz zu leisten.
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.
Kostenübernahme für Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
Bis zur anderweiten Vergebung der Ferienwohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Anreise / Abreise
Der An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Owingen/Überlingen.